Abwicklung von Erbschaften im türkisch-deutschen Rechtskontext
Der Tod eines Angehörigen mit Vermögenswerten in der Türkei stellt Erben in Deutschland vor komplexe rechtliche Fragen. Welches Erbrecht findet Anwendung? Wie wird der Erbschein ausgestellt und wie erfolgt die Eigentumsübertragung von Grundstücken oder Bankguthaben?
1. Anwendbares Recht beim Erbfall
Nach dem türkischen Internationalen Privatrecht (MÖHUK) gilt für unbewegliches Vermögen (Immobilien, Grundstücke) in der Türkei stets türkisches Sachrecht (Lex rei sitae). Für bewegliches Vermögen (Bankkonten, Fahrzeuge) richtet sich das Erbrecht grundsätzlich nach dem Heimatrecht des Erblassers.
2. Der türkische Erbschein (Mirasçılık Belgesi)
Ein deutscher Erbschein wird von türkischen Banken und Grundbuchämtern in der Regel nicht direkt akzeptiert. Es muss ein Antrag auf Erteilung eines türkischen Erbscheins beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) oder Notar in der Türkei gestellt werden.
3. Erbschaftssteuerliche Pflichten
Erben sind verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Erbschaftssteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi Beyannamesi) bei den türkischen Finanzbehörden einzureichen, bevor Vermögenswerte übertragen werden können.