Strafrechtlicher Schutz bei Wirtschaftsdelikten in der Türkei
Wirtschaftskriminalität, Betrug (Dolandırıcılık) sowie Untreue (Görevi Kötüye Kullanma / Emniyeti Suistimal) bilden einen Schwerpunkt im modernen Wirtschaftsstrafrecht der Türkei.
1. Qualifizierter Betrug (Nitelikli Dolandırıcılık)
Beim Einsatz von Banken, Informationssystemen oder juristischen Personen zur Täuschung sieht das türkische Strafgesetzbuch (TCK Art. 158) verschärfte Strafandrohungen vor.
2. Vertretung von Geschädigten
Geschädigte Investoren und Unternehmen können im Ermittlungsverfahren als Nebenkläger auftreten, Vermögensarrest zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen beantragen und Strafanzeige erstatten.