Unsere in Izmir ansässige Kanzlei baut Brücken zwischen Deutschland und der Türkei. Erhalten Sie kompetente Unterstützung im Straf-, Familien-, Immobilien- und IT-Recht.
Individueller Ansatz für jeden Fall, maßgeschneiderte Strategie für jeden Mandanten
Expertverteidigung bei Schwerkriminalität, staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Haftbeschwerden und allen Strafsachen.
Lösungsorientierter Ansatz bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung und internationalen Familienrechtsfällen.
Umfassende Beratung bei Grundbuchverfahren, Bebauungsstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten und Baurecht.
DSGVO-Compliance, Cyberkriminalität, E-Commerce-Recht und spezielle Rechtsberatung für Technologieunternehmen.
Vertretung bei Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzfällen, Erbrecht und Schuldrecht.
Professionelle Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Handelsklagen, Insolvenz- und Konkursverfahren.
Zuverlässigkeit, Transparenz und ergebnisorientierter Ansatz
Mit langjähriger Erfahrung bieten wir die effektivsten Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme. Wir bewerten jeden Fall individuell und entwickeln maßgeschneiderte Strategien für unsere Mandanten.
Nachgewiesene Expertise durch tausende erfolgreiche Fälle
Wir informieren Sie in jeder Phase Ihres Falles
Mandanteninteressen stehen immer im Vordergrund
Wir sind in Notfällen immer für Sie da
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen in der Türkei
Spezieller Service für in Deutschland lebende türkische Staatsbürger. Expertenunterstützung bei der Anerkennung von Scheidungsurteilen, Sorgerechtsentscheidungen und Unterhaltsbeschlüssen in der Türkei.
Izmir, als drittgrößte Stadt der Türkei, ist eine dynamische Metropole, in der häufig komplexe Rechtsfragen auftreten. Als Berlova Hukuk Anwaltskanzlei bieten wir mit langjähriger Erfahrung umfassende Rechtsberatung und Anwaltsdienstleistungen für Bürger in Izmir und den umliegenden Provinzen.
Unsere Kanzlei verfügt über ein spezialisiertes Team in einem breiten Spektrum, darunter Strafrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht. Wir behandeln jeden Fall mit einem einzigartigen Ansatz und verteidigen die Rechte unserer Mandanten auf höchstem Niveau.
Die Fälle, die wir am Gerichtshof Izmir und den regionalen Gerichten führen, sind der konkreteste Beweis für unser erfolgsorientiertes Arbeitsprinzip. Unser Büro in Izmir sowie unsere Online-Dienste bieten unseren Mandanten in der Türkei und in Europa einen komfortablen und professionellen Service.
Antworten auf Ihre Fragen
Ja, unsere erste Beratung ist kostenlos. In diesem Gespräch bewerten wir Ihren Fall und sammeln die notwendigen Informationen zur Entwicklung der besten Strategie für Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, während komplexe Fälle Jahre dauern können. Wir geben Ihnen eine fallspezifische Zeitschätzung.
Ja, wir bieten Online-Beratung per Videokonferenz an. Dieser Service ist besonders vorteilhaft für unsere im Ausland lebenden Mandanten.
Sie können unsere Dienste aus Deutschland über Online-Meetings nutzen. Bei Anerkennungs- und Vollstreckungsfällen können Sie uns eine Vollmacht erteilen und Ihre Angelegenheiten regeln, ohne in die Türkei reisen zu müssen.
Wir bieten Dienste auf Türkisch, Deutsch und Englisch an. Unsere deutschsprachigen Anwälte unterstützen unsere Diaspora-Mandanten in ihrer Muttersprache.
Ja, wir haben eine 24/7-Notfall-Hotline für bestehende Mandanten. Bei Verhaftungen, Festnahmen und ähnlichen Notfällen handeln wir sofort.
Jeder Fall wird individuell bewertet. Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot basierend auf Art, Komplexität und Dauer des Falles. Festpreise oder Stundensätze sind verfügbar.
Wir bieten Dienste bei Grundbuchstreitigkeiten, Bebauungsplanfragen, Miet- und Räumungsklagen, Wohnungseigentumsproblemen und Bauvertragsstreitigkeiten.
Ja, wir bieten umfassende Dienstleistungen für Firmengründung, Vertragsgestaltung, DSGVO-Compliance, Handelsklagen und Arbeitsrecht für unsere Firmenmandanten.
Die Gerichtskosten (Gebühren, Zustellungen, Sachverständigenkosten usw.) werden vom Mandanten getragen. Die obsiegende Partei kann jedoch einen Teil der Kosten von der Gegenpartei zurückfordern.
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