Rechtskraft deutscher Scheidungsurteile im türkischen Rechtsraum
Eine in Deutschland rechtskräftig vollzogene Scheidung wird in der Türkei nicht automatisch im Personenstandsregister wirksam. Damit das Urteil auch im türkischen Personenstandsregister eingetragen wird und personenstandsrechtliche Folgen (wie Namensänderung oder erneute Eheschließung) entfaltet, ist ein formalisiertes Anerkennungsverfahren erforderlich.
1. Wege der Anerkennung: Standesamt vs. Gerichtliches Verfahren
Seit der Reform des türkischen Personenstandsgesetzes gibt es zwei Wege zur Registrierung:
- Verwaltungsweg (Nüfus Müdürlüğü): Wenn beide Ehegatten gemeinsam beim türkischen Konsulat in Deutschland oder beim Standesamt in der Türkei einen Antrag stellen.
- Gerichtliches Anerkennungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz Davası): Ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich oder liegt ein Streitpunkt vor, muss beim türkischen Familiengericht Klage eingereicht werden.
2. Erforderliche Dokumente
Für das Verfahren werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- Das deutsche Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
- Eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen.
- Beglaubigte türkische Übersetzungen aller Dokumente.
Die Kanzlei Berlova Hukuk vertritt Mandanten aus Deutschland vertraulich und zielgerichtet vor den zuständigen Gerichten in der Türkei.