Steuerliche Entlastung bei grenzüberschreitenden Einkünften
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus Arbeit, Immobilien oder Kapitalanlagen besitzt.
1. Besteuerung von Mieterträgen aus türkischen Immobilien
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in der Türkei werden grundsätzlich im Belegenheitsstaat (Türkei) besteuert. In Deutschland greift je nach Abkommen die Anrechnungs- oder Freistellungsmethode.
2. Rentenbesteuerung
Für Erwerbsunfähigkeits- und Altersrenten gelten spezifische Zuweisungsregeln, die eine doppelte steuerliche Belastung verhindern.