Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei
Ticaret Hukuku Yayın Tarihi: 27.07.2026 ⏱ 1 dk okuma

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei

Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Einkünften, Immobilienbesitz und Rente. Wichtige Bestimmungen des DBA Deutschland-Türkei.

Steuerliche Entlastung bei grenzüberschreitenden Einkünften

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus Arbeit, Immobilien oder Kapitalanlagen besitzt.

1. Besteuerung von Mieterträgen aus türkischen Immobilien

Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in der Türkei werden grundsätzlich im Belegenheitsstaat (Türkei) besteuert. In Deutschland greift je nach Abkommen die Anrechnungs- oder Freistellungsmethode.

2. Rentenbesteuerung

Für Erwerbsunfähigkeits- und Altersrenten gelten spezifische Zuweisungsregeln, die eine doppelte steuerliche Belastung verhindern.

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