Datenschutz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
Unternehmen, die Dienstleistungen sowohl in der Europäischen Union als auch in der Türkei anbieten, müssen zwei Datenschutzregime gleichzeitig einhalten: die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das türkische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK Nr. 6698).
1. Hauptunterschiede zwischen DSGVO und KVKK
- VERBİS-Registrierungspflicht: Das türkische KVKK schreibt für viele Datenverarbeiter die Verpflichtung zur Eintragung im Datenverarbeitungsregister (VERBİS) vor.
- Grenzüberschreitender Datentransfer: Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Türkei ins Ausland erfordert besondere Einwilligungen oder Genehmigungen der Datenschutzbehörde (KVKK Kurumu).
2. Sanktionen bei Datenschutzverstößen
Sowohl bei Verstößen gegen die DSGVO als auch das KVKK drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Unsere Kanzlei Berlova Hukuk unterstützt Unternehmen bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung ihrer Geschäftsprozesse.