Vollstreckbarerklärung deutscher Gerichtsurteile in der Türkei
Deutsche Urteile in Zivil- und Handels- oder Familiensachen können nicht ohne Weiteres direkt durch türkische Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Hierzu bedarf es eines besonderen gerichtlichen Verfahrens: der Vollstreckungsklage (Tenfiz Davası).
1. Gesetzliche Voraussetzungen
- Gegenseitigkeit (Müskabillik): Zwischen Deutschland und der Türkei besteht vertragliche und tatsächliche Gegenseitigkeit.
- Rechtskraft: Das deutsche Urteil muss im Ausstellungsstaat rechtskräftig und vollstreckbar sein.
- Ordre Public: Die Entscheidung darf nicht gegen die öffentliche Ordnung der Türkei verstoßen.
- Gehörsrüge: Die Rechte des Beklagten müssen im deutschen Verfahren gewahrt worden sein.
2. Effiziente Durchführung
Durch professionelle Vorbereitung der Unterlagen im Vorfeld lässt sich das Tenfiz-Verfahren vor den türkischen Zivil- und Handelsgerichten zügig durchführen.