Durchsetzung deutscher Zivilurteile in der Türkei (Vollstreckungsklage / Tenfiz)
Zivilrecht Published On: 28.07.2026 ⏱ 1 dk okuma

Durchsetzung deutscher Zivilurteile in der Türkei (Vollstreckungsklage / Tenfiz)

Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung (Tenfiz) deutscher Gerichtsentscheidungen und Zahlungsbefehle in der Türkei.

Vollstreckbarerklärung deutscher Gerichtsurteile in der Türkei

Deutsche Urteile in Zivil- und Handels- oder Familiensachen können nicht ohne Weiteres direkt durch türkische Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Hierzu bedarf es eines besonderen gerichtlichen Verfahrens: der Vollstreckungsklage (Tenfiz Davası).

1. Gesetzliche Voraussetzungen

  • Gegenseitigkeit (Müskabillik): Zwischen Deutschland und der Türkei besteht vertragliche und tatsächliche Gegenseitigkeit.
  • Rechtskraft: Das deutsche Urteil muss im Ausstellungsstaat rechtskräftig und vollstreckbar sein.
  • Ordre Public: Die Entscheidung darf nicht gegen die öffentliche Ordnung der Türkei verstoßen.
  • Gehörsrüge: Die Rechte des Beklagten müssen im deutschen Verfahren gewahrt worden sein.

2. Effiziente Durchführung

Durch professionelle Vorbereitung der Unterlagen im Vorfeld lässt sich das Tenfiz-Verfahren vor den türkischen Zivil- und Handelsgerichten zügig durchführen.

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