Scheidungsverfahren vor türkischen Familiengerichten
Wenn Ehepartner mit türkischer Staatsangehörigkeit oder doppelter Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, stellt sich im Falle einer Trennung die Frage, vor welchem Gericht die Scheidung eingereicht werden sollte.
1. Einvernehmliche Scheidung (Anlaşmalı Boşanma)
Besteht Einigkeit über Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung, kann ein Scheidungsvergleich (Anlaşmalı Boşanma Protokolü) aufgesetzt werden. Das Verfahren kann oft in einer einzigen Gerichtsverhandlung abgeschlossen werden.
2. Streitiges Scheidungsverfahren (Çekişmeli Boşanma)
Kommen die Ehegatten zu keiner Einigung, erfolgt ein streitiges Verfahren. Hierbei müssen Scheidungsgründe (z.B. Zerrüttung der Ehe, Treupflichtverletzung) nachgewiesen werden.
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