Firmengründung in der Türkei durch ausländische Investoren: Rechtsformen & Prozesse
Ticaret Hukuku Yayın Tarihi: 28.07.2026 ⏱ 1 dk okuma

Firmengründung in der Türkei durch ausländische Investoren: Rechtsformen & Prozesse

Gründung von GmbH (Limited Şirket) oder AG (Anonim Şirket) in der Türkei. Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensgründung in der Türkei

Das türkische Direktinvestitionsgesetz gewährt ausländischen Investoren Gleichbehandlung mit einheimischen Unternehmern. Ausländer können zu 100 % Gesellschafter türkischer Firmen werden.

1. Gängige Gesellschaftsformen

  • Limited Şirket (Ltd. Şti. / GmbH): Mindeststammkapital beträgt derzeit 50.000 TL, mindestens ein Gesellschafter.
  • Anonim Şirket (A.Ş. / AG): Geeignet für größere Vorhaben, Mindestkapital 250.000 TL, Ausgabe von Aktien möglich.

2. Ablauf des Gründungsprozesses

Vom Entwurf des Gesellschaftsvertrages (MERSİS) über die Eröffnung des Bankkontos bis zur Handelsregistereintragung begleitet Berlova Hukuk Investoren aus Deutschland lückenlos.

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