Vermögensaufteilung bei Scheidung nach türkischem Recht
Seit 2002 gilt in der Türkei als gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung (Edinilmiş Mallara Katılma Rejimi).
1. Unterscheidung: Eigengut vs. Errungenschaften
- Eigengut (Kişisel Mal): Vor der Ehe eingebrachtes Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen während der Ehe.
- Errungenschaften (Edinilmiş Mal): Während der Ehe durch Erwerbsarbeit oder Investitionen erwirtschaftetes Vermögen.
2. Der Wertersatzanspruch (Artı Değer Payı)
Bei Scheidung steht jedem Ehegatten ein geldwerter Anspruch auf die Hälfte des Nettowerts der Errungenschaften des anderen zu.