Immobilienkauf in der Türkei: Rechtliche Grundlagen für deutsche Käufer
Der Erwerb von Wohneigentum oder Gewerbeimmobilien in der Türkei erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern sowie in Deutschland lebenden Angehörigen der türkischen Diaspora großer Beliebtheit. Ob als Ferienwohnung in İzmir, Kapitalanlage oder Wohnsitz für den Ruhestand – der Immobilienkauf im Ausland ist mit spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen verbunden.
1. Grundbuchrechtliche Bestimmungen (Tapu)
In der Türkei wird das Eigentum an einer Immobilie ausschließlich durch den Eintrag im amtlichen Grundbuch (Tapu ve Kadastro Müdürlüğü) übertragen. Rein privatschriftliche Kaufverträge oder notarielle Vorverträge reichen für den Eigentumsübergang rechtlich nicht aus. Bei der Abwicklung müssen alle relevanten Unterlagen sorgfältig geprüft werden.
2. Wichtige Prüfpunkte vor dem Kauf
- Grundbuchbelastungen: Überprüfung auf bestehende Hypotheken, Pfändungen oder Wegerechte.
- Baugenehmigung (İskan): Feststellung, ob für das Gebäude eine ordnungsgemäße Nutzungsgenehmigung vorliegt.
- Militärische Sperrgebiete: Prüfung, ob die Immobilie in einer für Ausländer beschränkten Zone liegt.
3. Vertretung durch Notarvollmacht aus Deutschland
Käufer müssen für die Eigentumsübertragung nicht zwingend persönlich in der Türkei anwesend sein. Über deutsche Notare oder türkische Konsulate in Deutschland kann eine spezialisierte Vollmacht (Vekaletname) erteilt werden, die die Rechtsanwälte der Kanzlei Berlova Hukuk in İzmir ermächtigt, das Grundbuchverfahren sicher abzuwickeln.
Unsere Kanzlei in İzmir berät Sie umfassend in allen Phasen des Immobilienkaufs in der Türkei.