Wohl des Kindes als oberster Maßstab
Im türkischen Familienrecht steht bei allen Gerichtsentscheidungen das Kindeswohl (Çocuğun Üstün Yararı) im Mittelpunkt. Bei einer Scheidung entscheidet das Familiengericht, welchem Elternteil das Sorgerecht (Velayet) zugesprochen wird.
1. Gemeinsames vs. Alleiniges Sorgerecht
Während nach der Tradition meist das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen wurde, wird das gemeinsame Sorgerecht (Ortak Velayet) durch neuere Rechtsprechung des türkischen Kassationshofs zunehmend anerkannt.
2. Grenzüberschreitende Kindesherausgabe (Haager Übereinkommen)
Wird ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils nach der Türkei gebracht, finden die Bestimmungen des Haager Kindesentführungsübereinkommens Anwendung.