Rechtssichere Verträge im deutsch-türkischen Wirtschaftsverkehr
Internationale Liefer- und Kaufverträge müssen präzise rechtliche Vereinbarungen enthalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
1. Rechtswahlklausel (Rechtswahl)
Die Parteien können vereinbaren, ob deutsches, türkisches oder das UN-Kaufrecht (CISG) auf den Vertrag Anwendung findet.
2. Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsklausel
Empfohlen wird die Festlegung eines eindeutigen Gerichtsstands oder die Vereinbarung eines internationalen Schiedsgerichts (z.B. ISTAC in Istanbul).