Arbeitnehmerschutz im türkischen Arbeitsgesetz (İş Kanunu Nr. 4857)
Das türkische Arbeitsrecht ist stark arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet. Bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen sind strenge Formalia zu beachten.
1. Dienstaltersabfindung (Kıdem Tazminatı)
Arbeitnehmer mit mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben bei unverschuldeter Kündigung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr.
2. Kündigungsschutzklage (İşe İade Davası)
In Betrieben mit mehr als 30 Mitarbeitern können Arbeitnehmer innerhalb von 1 Monat nach Kündigungsschreiben ein obligatorisches Mediationsverfahren und Kündigungsschutzklage einreichen.