Strafrechtliche Verfolgung von IT-Delikten
Das türkische Strafgesetzbuch widmet Cybercrime-Delikten eigene Paragraphen (TCK Art. 243-246).
1. Unbefugter Systemeingriff (Bilişim Sistemine Girme)
Bereits das unbefugte Verschaffen von Zugang zu fremden Computersystemen oder Netzwerken stellt einen Straftatbestand dar.
2. Datenmanipulation und Bankenbetrug
Die unberechtigte Nutzung von Kreditkartendaten oder Manipulation von Banking-Systemen führt zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.