Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Das türkische Obligationenrecht regelt die Haftung für unerlaubte Handlungen (Haksız Fiil).
1. Materieller Schadenersatz (Maddi Tazminat)
Ersatzfähig sind alle konkreten Vermögensbußen, Rechnungen, Verdienstausfälle und Entgangener Gewinn.
2. Schmerzensgeld (Manevi Tazminat)
Bei Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen gewähren die Gerichte finanzielle Seelenausgleiche.