Geltendmachung offener Forderungen in der Türkei
Für ausländische Unternehmen und Privatpersonen kann die Einbringung von Geldforderungen gegen Schuldner in der Türkei zügig über das türkische Betreibungsamt (İcra Dairesi) erfolgen.
1. Das Zahlungsbefehlsverfahren (İcra Takibi)
Der Gläubiger kann ohne langwieriges Gerichtsverfahren direkt beim Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl erwirken. Erhebt der Schuldner nicht innerhalb von 7 Tagen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.
2. Sicherheitsarrest (İhtiyati Haciz)
Zur Sicherung gefährdeter Forderungen kann vor Gericht ein gerichtlicher Arrestbeschluss erwirkt werden, um Vermögenswerte des Schuldners sofort einzufrieren.