Nießbrauch und Wohnrecht zur Absicherung im Alter
Viele Eltern übertragen Immobilien in der Türkei bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder, sichern sich jedoch ein lebenslanges Nießbrauchsrecht (İntifa Hakkı) im Grundbuch ab.
1. Rechte des Nießbrauchers
Der Nießbraucher ist berechtigt, die Immobilie selbst zu bewohnen oder zu vermieten und die Mieterträge einzubehalten.
2. Löschung des Nießbrauchs
Das Nießbrauchsrecht erlischt mit dem Tod des Begünstigten oder durch Verzichtserklärung vor dem Grundbuchamt.