Wohnungsrecht und Nießbrauch (İntifa Hakkı) an Immobilien in der Türkei
Gayrimenkul Hukuku Yayın Tarihi: 26.07.2026 ⏱ 1 dk okuma

Wohnungsrecht und Nießbrauch (İntifa Hakkı) an Immobilien in der Türkei

Bestellung und Löschung von Nießbrauchsrechten (İntifa) und Wohnungsrechten (Sükna) im türkischen Grundbuch.

Nießbrauch und Wohnrecht zur Absicherung im Alter

Viele Eltern übertragen Immobilien in der Türkei bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder, sichern sich jedoch ein lebenslanges Nießbrauchsrecht (İntifa Hakkı) im Grundbuch ab.

1. Rechte des Nießbrauchers

Der Nießbraucher ist berechtigt, die Immobilie selbst zu bewohnen oder zu vermieten und die Mieterträge einzubehalten.

2. Löschung des Nießbrauchs

Das Nießbrauchsrecht erlischt mit dem Tod des Begünstigten oder durch Verzichtserklärung vor dem Grundbuchamt.

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